Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen aus. Allgemeine Einkaufsbedingungen unserer Kunden werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
    2. Unsere Bedingungen gelten einschließlich aller Neben- und Ersatzleistungen, sowie für zukünftige Lieferungen, wenn nicht der Kunde innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bestellung ausdrücklich widerspricht.
  2. Vertragsschluß
    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, jedenfalls mit Annahme unserer Lieferung durch den Kunden.
    2. Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Kommen unsere Zulieferer ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht,
      nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ohne dass uns hieran ein Verschulden trifft, sind Schadensersatzansprüche an uns ausgeschlossen.
    3. Unsere Außendienstmitarbeiter sind ausschließlich ermächtigt Kundenbestellungen entgegenzunehmen.
      Sie sind also insbesondere nicht berechtigt
      - Lieferverträge verbindlich abzuschließen, bestimmte Liefertermine oder Eigenschaften der bestellten Ware
      zuzusichern,
      - von diesen allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichende Vertragsvereinbarungen zu treffen,
      - Gelder oder vertragliche Willenserklärungen für uns entgegenzunehmen.
  3. Allgemeiner Vertragsinhalt
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht anderer Staaten und das UN-Kaufrecht bleiben ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen darf der Kunde nicht aufrechnen.
  4. Lieferfristen und Termine
    1. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
    2. Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft. Fristen und Termine sind also eingehalten, wenn sich die Ware bei Fristablauf auf dem Weg zum Kunden befindet oder wir ihm Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Teillieferungen sind zulässig.
  5. Versand und Gefahrenübergang
    1. Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Senden/Freudenegg, ohne Transport und Verpackung.
    2. Wird die Ware auf Verlangen des Kunden verschickt, erfolgt dies auf Gefahr und - vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall - auf Kosten des Kunden. Wir schließen eine Transportversicherung ab. Etwaige Transportschäden sind unverzüglich der Transportperson und uns zu melden.
  6. Gewährleistung
    1. Technische Angaben in Werbeunterlagen, Angeboten, etc. unterliegen dem ständigen Wandel. Wir behalten uns deshalb technische Änderungen, Maß- und Farbabweichungen vor, solange dem Kunden diese Änderungen unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind. Technische Angaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften.
    2. Verschleißerscheinungen, Eingriff Dritter, die Verwendung nicht autorisierten Zubehörs oder Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung durch den Kunden unterliegen nicht der Gewährleistung.
    3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich zu melden. Unterläßt er dies, so gilt die Ware als genehmigt, wenn es sich nicht um einen bei einer gehörigen Untersuchung unerkennbaren oder arglistig verschwiegenen Mangelhandelt.
    4. Erweist sich die gelieferte Ware bei Gefahrenübergang als fehlerhaft, bessern wir nach unserer Wahl in einer unserer Niederlassungen oder Vertragswerkstätten nach oder liefern ein Ersatzgerät, ggf. auch ein Nachfolgemodell. Die zum Zwecke der Nachbesserung notwendigen Aufwendungen des Kunden (Transport-, Arbeits- und Materialkosten) tragen wir. Nur bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen.
    5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferdatum. Unsere Herstellergarantie gegenüber dem Endverbraucher bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt, die Frist beginnt jedoch spätestens mit den erstmaligen zweckgemäßen Einsatz.
  7. Haftung
    1. Unsere Haftung für Vertragspflichtverletzungen aus jedem Rechtsgrund heraus, auch für die Verletzung von
      Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
      Das gilt nicht, wenn und soweit
      - der Kunde kein Kaufmann (§1 ff HGB) ist,
      - der Schaden darauf beruht, dass der verkauften Sache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder
      - der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist oder durch eine entsprechende
      Versicherung zu tarifmäßigen, nicht auf außergewöhnliche Verhältnisse abgestellte Prämien und
      Prämienzuschläge bei einem inländischen Versicherer hätte gedeckt werden können.
      Auf Verlangen des Kunden sind wir bereit, über Deckungsverhältnis und Versicherungssumme Auskunft zu geben und eine Höherversicherung abzuschließen.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen nebst Zinsen und Kosten unser Eigentum. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderung.
    2. Der Kunde ist bis auf Widerruf zu einer Veräußerung der Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs befugt. Andere Verfügungen über unsere Ware, insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind ihm untersagt. Von einer etwaigen Pfändung der Ware durch Dritte oder jeder anderen Beeinträchtigung hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
    3. Die aus dem Weiterverkauf der Ware herrührende Forderung gegen den Abnehmer tritt der Kunde bereits heute an uns ab. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung bei dem Abnehmer berechtigt. Diese Einziehungsermächtigung kann von uns bei Zahlungsverzug des Kunden widerrufen werden. Bei Widerruf ist der Kunde verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der Forderungen gegen die Abnehmer nötige Auskunft zu erteilen und uns die zum Beweise der Forderung dienenden Urkunden auszuliefern. Der Kunde trägt alle notwendigen Kosten der Forderungseinziehung. Wird die Ware beim Weiterverkauf in bar oder per Scheck bezahlt, sind wir uns mit dem Kunden bereits heute darüber einig, dass das Eigentum an den Zahlungsmitteln für unsere Ware direkt auf uns übergeht. Werden uns zustehende Barmittel im Geschäftsbetrieb des Kunden untrennbar mit anderem Geld vermengt, besteht Einigkeit darüber, dass die Gesamtmenge an Bargeld bis zur Höhe unserer Forderung an den Kunden in unser Alleineigentum übergeht. Der Kunde verwahrt die Zahlungsmittel für uns und darf sie bis auf Widerruf bei seiner Geschäftsbank einreichen. Bei Zahlungsverzug können wir verlangen, dass die Zahlungsmittel nach unserer Weisung einer anderen Bank oder Sparkasse übergeben werden.
    4. Übersteigen die Sicherheiten nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Forderungen gegen den Kunden um 15 % (Deckungsgrenze), sind wir auf Verlangen bereit, Sicherheiten bis zu diesem Wert freizugeben und zwar zunächst Forderungen gegen Abnehmer des Kunden, dann von uns gelieferte Waren in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Lieferung, die ältesten zunächst, dann Eigentum an bereits vereinnahmten Entgelten der Abnehmer des Kunden. Für die Bewertung der gelieferten Waren ist der Einkaufspreis maßgebend, wie er zum Zeitpunkt der Lieferung dem Kunden in Rechnung gestellt wurde.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten.
      Er tritt hiermit für den Versicherungsfall alle Ansprüche gegen den Versicherer bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab.
  9. Zahlungsbedingungen
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Lieferrechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Kalendertagen rein netto zahlbar.
    2. Reparatur-, Mietrechnungen und Lieferungen im Ersatzteilgeschäft sind ohne Skonto rein netto zahlbar.
    3. OEM-Preise gelten rein netto und sind ohne Skonto zahlbar.
    4. Vom Kunden zurückgegebene Lastschriften werden mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet.
  10. Zahlungsverzug
    1. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können wir Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein Zinsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
    2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen
      - Folgeaufträge oder noch zur Auslieferung anstehende Teillieferungen zurückzuhalten,
      - die Einwilligung zum Weiterverkauf nach Abschnitt 8.2 zu widerrufen oder von der Erfüllung bestimmter
      Voraussetzungen nach Abschnitt 8.3 abhängig zu machen oder
      - von uns gelieferte Ware nach unserer Wahl bis zum Wert unserer Forderung zurückzunehmen. In diesem Fall
      erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des gewöhnlichen Verkaufswerts der zurückgenommenen Sachen zum
      Zeitpunkt der Rücknahme.
  11. Rücktritt vom Vertrag
    1. Sind wir aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, hat der Kunde neben den Rücktrittsfolgen an uns eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 20 % des Warenwertes der Bestellung zzgl. MWSt. zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe erwachsen ist.
    2. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde vom Vertrag Abstand nimmt ohne hierzu berechtigt zu sein.
  12. Allgemeines
    1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit dem Kunden wird Neu-Ulm als Gerichtsstand vereinbart sofern die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 138 ZPO vorliegen.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Klausel im Rahmen des gesetzlich Zulässigen soweit wie möglich entspricht.

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